Seit dem 01.01.2017 besteht die Pflicht zum Führen einer Kasse und deren Ordnungsmäßigkeit. Aber wen trifft diese Verpflichtung eigentlich? Wie wird sie ausgestaltet? Diese Fragen und warum diese Verpflichtung mit Vorsicht zu genießen ist beantwortet Steuerberater Joachim Bölting, Bölting + Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH –Gelsenkirchen, am Beispiel verschiedener Einzelfälle im Rahmen des ersten UnternehmerInnenabends 2017.
Wir würden uns freuen, Sie am Montag, den 6. Februar 2017 um 18:00 Uhr im Wohnzimmer des Lüftergebäudes der Kaue (Eingang durch das Südtor), Wilhelminenstr. 174 b in 45881 Gelsenkirchen begrüßen zu dürfen.
Im Rahmen der Veranstaltung ist bei einem kleinen Imbiss Raum für weitere Gespräche. Selbstverständlich können Sie andere am Thema Interessierte zur Veranstaltung mitbringen.
Ihre verbindliche Anmeldung erbitten wir bis zum 01. Februar 2017. Per E-Mail an info@b3-beyrow.de oder telefonisch unter 0209/155 166 3.