Was Selbstständige beachten sollten, wenn sie Mitarbeiter einstellen wollen
Die Existenzgründung haben Sie erfolgreich gemeistert, im besten Falle sind die Auftragsbücher voll – spätestens jetzt wird klar, dass Sie nicht allein weitermachen können. Wer sich selbstständig macht, sollte sich auch mit dem Einstellen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auseinandergesetzt haben. Immerhin gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Angestellte zu beschäftigen – als Mini- oder Midijob, in Teil- oder Vollzeit.
Zunächst müssen potenzielle Arbeitnehmende auf Ihr Unternehmen aufmerksam werden. Das geht am besten mit einer guten Stellenausschreibung. Wie sollte die am besten aussehen? Worauf müssen Sie danach achten, wenn Sie Bewerber ausgewählt und zum Vorstellungsgespräch eingeladen haben? Welche Fragen sind dort zulässig und vor allem: welche nicht? Wenn die Chemie stimmt und Sie sich für einen Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin entschieden haben, stellt sich die Frage, welches Anstellungsverhältnis sich für denjenigen bzw. diejenige am ehesten anbietet. Und dann müssen Sie sie oder ihn melden – aber wo und wie? Zu guter Letzt gilt es dann noch, den Arbeitsvertrag richtig aufzusetzen …
Das Seminar unserer Juristin Judith Schröer geht ausführlich auf all die Fragen ein, die sich stellen, wenn Sie als Unternehmerin neue Mitarbeiter einstellen wollen:
Die Teilnahme am Seminar ist kostenlos. Das STARTERCENTER Kreis Recklinghausen bittet um Anmeldung bei Henrike Hartz unter 02361/53 43 30 oder startercenter@kreis-re.de.