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Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Kindertagespflegepersonen
12. Juni 2021 @ 9:00

Mit Kindern spielen, sie fördern und unterstützen – für viele ein Traumjob. Wenn Menschen diesen als Kindertagespflegeperson ausüben, sind sie aber nirgendwo angestellt, sie arbeiten selbstständig! Also brauchen sie für den finanziellen Aspekt ihres Gewerbes einen Steuerberater – oder?
Nicht unbedingt, findet Juristin Judith Schröer. In diesem Seminar, das coronabedingt online stattfindet, bringt sie Kindertagespflegepersonen in Wesel die Einnahmen-Überschuss-Rechnung näher. So zeigt sie, wie sich die Buchführung in dem Bereich auch ganz ohne Steuerberater bewältigen lässt!
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